Fischereischein

Wer in Sachsen Angeln möchte, benötigt einen Fischereischein.
Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren, wenn Sie an einer Veranstaltung von Angelvereinen Teilnehmen und von sachkundigen Vertretern der Angelvereine beaufsichtigt werden.


Vorraussetzung für die Beantragung des Fischereischeins ist der Nachweis einer Sachkundeprüfung.

Diese Sachkundeprüfung, auch Fischereischeinprüfung genannt, besteht aus einem Vorbereitungslehrgang (ca. 30 Unterrichtsstunden) mit anschließender Prüfung.
Lehrgangsorte sowie Ansprechpartner für den Regierungsbezirk Chemnitz sind hier zu finden.



Mit Inkrafttreten des neuen Sächsischen Fischereigesetzes - SächsFischG - gilt seit dem 26.05.2012 die Fischereiabgabe als abgeschafft.
Daraus ergeben sich neue Preise für den sächsichen Fischereischein.

 

Kosten für den Fischereischein in Sachsen

Laufzeit Verwaltungsgebühr Gesamt
Auf Lebenszeit 34,00 Euro 34,00 Euro
Jugendliche von 9 - 16 Jahren 5,00 Euro 5,00 Euro

Der Antrag auf Fischereischein ist an die jeweils zuständige Fischereibehörde zu senden:

Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Chemnitz:
Fischereibehörde
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Altchemnitzer Str.41
09120 Chemnitz
Tel. 0371-5321844
Fax. 0371-5321819
zum Antragsformular
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Dresden:
Fischereibehörde
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Gutsstr. 1
02699 Königswartha
Tel. 035931-29630
Fax. 035931-29611
zum Antragsformular
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Leipzig:
Fischereibehörde
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Am Park 3
04886 Köllitsch
Tel. 034222-46160
Fax. 034222-46109
zum Antragsformular




Bitte um Beachtung!
Ohne vorherige Anmeldung ist von Besuchen
bei den jeweils zuständigen Behörden Abstand
zu nehmen!