Fischereischein
Wer in Sachsen Angeln möchte, benötigt einen Fischereischein.
Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren, wenn Sie an einer Veranstaltung von Angelvereinen Teilnehmen und von sachkundigen Vertretern der Angelvereine beaufsichtigt werden.
Vorraussetzung für die Beantragung des Fischereischeins ist der Nachweis einer Sachkundeprüfung.
Diese Sachkundeprüfung, auch Fischereischeinprüfung genannt, besteht aus einem Vorbereitungslehrgang (ca. 30 Unterrichtsstunden) mit anschließender Prüfung.
Lehrgangsorte sowie Ansprechpartner für den Regierungsbezirk Chemnitz sind hier zu finden.
Mit Inkrafttreten des neuen Sächsischen Fischereigesetzes - SächsFischG - gilt seit dem 26.05.2012 die Fischereiabgabe als abgeschafft.
Daraus ergeben sich neue Preise für den sächsichen Fischereischein.
Kosten für den Fischereischein in Sachsen
Laufzeit | Verwaltungsgebühr | Gesamt |
Auf Lebenszeit | 34,00 Euro | 34,00 Euro |
Jugendliche von 9 - 16 Jahren | 5,00 Euro | 5,00 Euro |
Der Antrag auf Fischereischein ist an die jeweils zuständige Fischereibehörde zu senden:
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Chemnitz: Fischereibehörde Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Altchemnitzer Str.41 09120 Chemnitz Tel. 0371-5321844 Fax. 0371-5321819 zum Antragsformular |
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Dresden: Fischereibehörde Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Gutsstr. 1 02699 Königswartha Tel. 035931-29630 Fax. 035931-29611 zum Antragsformular |
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Leipzig: Fischereibehörde Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Am Park 3 04886 Köllitsch Tel. 034222-46160 Fax. 034222-46109 zum Antragsformular |
Bitte um Beachtung! Ohne vorherige Anmeldung ist von Besuchen bei den jeweils zuständigen Behörden Abstand zu nehmen! |